Gewerbsmässiger Ankauf von Altedelmetallen (Schmelzgut)

Mit der Umsetzung der vom Parlament am 19. März 2021 angenommenen Änderungen des Geldwäschereigesetzes (GwG; SR 955.0) und des Edelmetallkontrollgesetzes (EMKG; SR 941.31) wird der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetallen (Schmelzgut) einer Bewilligungs- bzw. Registrierungspflicht sowie der Aufsicht durch die Edelmetallkontrolle unterstellt. Diese Änderungen sind zusammen mit den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen alle betroffenen Privatpersonen und Unternehmen per 01. Januar 2024 über eine entsprechende Registrierung oder Bewilligung verfügen.

Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Was ist Altedelmetall?

Als Altedelmetalle im Sinne von Art. 1 Abs. 3 Bst. b und c EMKG gelten insbesondere edelmetallhaltiger (Alt-)Schmuck sowie Fabrikationsabfälle zur Rückgewinnung.

Was ist gewerbsmässiger Ankauf?

Als gewerbsmässig gilt der Ankauf von Schmelzgut im Rahmen einer selbstständigen, auf dauernden Erwerb ausgerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit. Der durch diese Tätigkeit pro Kalenderjahr gesamthaft gehandelte Warenwert muss mindestens CHF 50'000 betragen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Ankaufstätigkeit um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt.

Was müssen betroffene Privatpersonen und Unternehmen unternehmen?

  • Unternehmen oder Privatpersonen, die über einen Handelsregistereintrag verfügen, müssen sich beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle (Zentralamt) registrieren lassen. Akteure, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen beim Zentralamt ein schriftliches Bewilligungsgesuch stellen.
  • Die gesetzlichen Änderungen sind zusammen mit den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen alle betroffenen Privatpersonen oder Unternehmen per 1. Januar 2024 über eine entsprechende Registrierung oder Bewilligung verfügen.

 

Wie muss man vorgehen, um sich zu registrieren oder eine Bewilligung zu erhalten?

Wie lange ist die Registrierung oder die Ankaufsbewilligung gültig?

Wie hoch sind die Kosten der Registrierung oder der Ankaufsbewilligung?

Welche Sorgfaltspflichten müssen eingehalten werden?

  • Gewerbliche Ankäufer von Schmelzgut sind verpflichtet, gewisse Sorgfaltspflichten einzuhalten. Insbesondere müssen die Ankäufe in geeigneter Form dokumentiert werden und umfassen mindestens folgende Angaben:
    • Name und Adresse des Kunden;
    • Identitätsprüfung Kunde: Art und Nummer des vorgelegten Identifikationsnachweises (Pass/ID),  alternativ Kopie;
    • das Datum der Warenannahme;
    • die genaue Beschreibung der Ware und, sofern bekannt, deren Zusammensetzung;
    • das Gewicht der Ware;
    • der Kaufpreis;
    • die Unterschrift des Kunden.

Die Edelmetallkontrolle prüft im Rahmen der Aufsicht die Einhaltung der Pflicht zur Registrierung bzw. Bewilligung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Weitergehende Informationen:

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/edelmetallkontrolle/ankauf_von_altedelmetallen.html