Das Vorgehen bei Passar 2.0 leitet sich direkt von den Erfahrungen mit Passar 1.0 ab. Die Systemerweiterung auf den Bereich Einfuhr erfolgt in drei Etappen. Diese Staffelung ermöglicht Unternehmen, ihre Umstellung von E-dec Import auf Passar zum geeigneten Zeitpunkt zu vollziehen.
Das Vorgehen bei Passar 2.0 leitet sich direkt von den Erfahrungen mit Passar 1.0 ab. Die Systemerweiterung auf den Bereich Einfuhr erfolgt in drei Etappen. Diese Staffelung ermöglicht Unternehmen, ihre Umstellung von E-dec Import auf Passar zum geeigneten Zeitpunkt zu vollziehen.
Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf seitens Unternehmen in Bezug auf Passar 2.0 (Einfuhr). Die Umstellung der Durchfuhr und anschliessend der Ausfuhr auf Passar stehen nach wie vor im Fokus gemäss vereinbartem Zeitplan.
Folgende Tabellen liefern einen Überblick zu den einzelnen Etappen und zeigen auf, welche Unternehmen zu welchen Zeitpunkten betroffen sein werden:
Inhalt (Waren-bestimmungen) |
Einfuhr in den freien Verkehr
|
Zugang |
|
Rechtliche Grundlagen |
|
Mögliche Nutzer |
|
Zeitplan |
|
Inhalt (Waren-bestimmungen) |
Einfuhr in den freien Verkehr
Verbringen in ein Steuerlager Hinweis: Der bisherige Funktionsumfang E-dec Import wird mit dem Funktionsumfang Passar 2.2 vollständig abgedeckt (mit vereinzelten Ausnahmen bei Spezialfällen im Bereich Steuerlager) |
Zugang |
|
Rechtliche Grundlagen |
|
Mögliche Nutzer |
|
Zeitplan |
|
Inhalt (Waren-bestimmungen) |
Warenbestimmungsübergreifend:
|
Zugang |
|
Rechtliche Grundlagen |
|
Mögliche Nutzer |
|
Zeitplan |
|
Ausblick
Die Roadmap Passar 2.0 bildet den Planungsstand per 18. Dezember 2023 ab und kann aufgrund neuer Erkenntnisse bei Bedarf aktualisiert werden. In einem nächsten Schritt wird eine Detailplanung für Passar 2.1 erstellt. Die Detailplanungen zu Passar 2.2 und 2.3 folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Den Unternehmen werden im Hinblick auf die verschiedenen Etappen nähere Informationen zur Verfügung gestellt, damit sie über den geeigneten Zeitpunkt ihrer Umstellung auf Passar entscheiden können.
Neuigkeiten zu Passar werden wie gewohnt auf den Kommunikationskanälen des BAZG aktiv kommuniziert. Wir empfehlen, unseren Newsletter zu abonnieren, damit Sie jederzeit per Email benachrichtigt werden: www.bazg.admin.ch/news-abo > Passar